Kindervorsorge

Die Praxis

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Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung

Vorsorgeuntersuchungen von Kindern

Ungefähr 80% all unserer täglichen Informationen werden über die Augen aufgenommen. Daran können Sie als Eltern ermessen, wie wichtig die Sehleistung und die Entwicklung des Sehvermögens für Ihr Kind ist. Leider läuft diese aber nicht immer normal ab, sondern kann teilweise gestört sein. Durch genaues Beobachten Ihrer Kinder können Sie dazu beitragen, dass Sehstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge bringt. Besonders einseitige Fehler werden oft viel zu spät erkannt.

In unserer Praxis werden diese Vorsorgeuntersuchungen für Kinder durchgeführt. An unseren Sehschultagen, die in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich stattfinden, werden zusammen mit unserer Orthoptistin spezielle Probleme, z.B. bei Schielkindern erörtert.

Wann sollten Kinder vom Augenarzt untersucht werden?

Kinder sollten zu einer augenärztlich-orthoptischen Untersuchung ...

sofort
bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, oder, falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.

mit 6 bis 12 Monaten
bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. bei Frühgeburten oder Kindern mit Entwicklungsrückstand vor, außerdem wenn die Geschwister oder Eltern selbst schielen oder stärkere Fehlsichtigen aufweisen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten Augenerkrankungen.

mit 24 bis 36 Monaten
alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.
Die Untersuchung in der Augenarztpraxis, in der auch schon kleinste Kinder augenärztlich-orthoptisch untersucht werden, kann Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.

Quelle: Berufsverband der Augenärzte

Copyright 2005 - 2010 - Dr. L.Wichtmann - Alle Rechte Vorbehalten - letzte Aktualisierung 20.12.2010